Sie versorgen Ihren Angehörigen und brauchen mehr Freiräume, sei es um z.B. eigene Arzttermine wahr zu nehmen oder einfach mal Zeit für sich zu haben. Gerne übernehme ich stundenweise die Betreuung Ihres Angehörigen. Bei Pflegegeldanspruch können diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Pflegekasse über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI abgerechnet werden.